Seitens der Firma Golden Gate GmbH wurde beim zuständigen Amtsgericht München ein Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt.

Das Unternehmen hat mitgeteilt, dass Grund für den Insolvenzantrag sei, dass die Golden Gate GmbH überschuldet und zahlungsunfähig wäre.

Besonders betroffen dürften Anleihezeichner sein, die die im Jahre 2011 emittierte Unternehmensanleihe in Höhe von ca. € 30 Mio. gezeichnet haben.

Betroffenen Anlegern wird empfohlen, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Dies deshalb, da die Gläubiger Einfluss auf den Verlauf des Insolvenzverfahrens nehmen können und darüber hinaus eine ordnungsgemäße und fristgerechte Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass seitens des Insolvenzverwalters die Forderungen zur Insolvenztabelle anerkannt werden.

Nur bei einer Anerkennung seiner Forderungen zur Insolvenztabelle kann ein Gläubiger eine Quotenauszahlung im Rahmen des Insolvenzverfahrens erhalten.

Stand: 09.10.2014