Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Global Consulting Group GmbH, Bad Wildbad, mit Bescheid vom 24.04.2014 aufgegeben, das von ihr ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Die Global Consulting Group GmbH schloss mit Anlegern sog. Investitionsverträge, die trotz einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel keine wirksame Bedingung des Rückzahlungsanspruchs der Anleger beinhalten.

Danach hat die Global Consulting Group GmbH mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage der Investitionsverträge das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, jedoch nicht bestandskräftig

Betroffene Anleger sollten daher anwaltlichen Rat einholen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und berät betroffene Anleger bei der Regulierung ihres Schadens.

Stand: 12.05.2014