Die Staatsanwaltschaft Rostock prüft  aufgrund einer Strafanzeige wegen Unterschlagung, ob ein entsprechender Verdacht gegen die Mitarbeiter bzw. Verantwortliche der German Pellets GmbH begründet ist, so verschiedene Medienberichte, etwa in Süddeutsche.de vom 15.02.2016, Handelsblatt.com vom 12.02.2016 oder FAZ.net vom 15.02.2016.

Im Übrigen sollen auch Anleger, also Gläubiger von Anleihen, Anzeigen wegen Kapitalanlagebetruges nach Informationen vom Handelsblatt.com oder etwa NDR.de (07.02.2016) gestellt haben.

Die Ermittlungen sollen noch ganz am Anfang stehen. Zunächst einmal gilt auch die Unschuldsvermutung.

Wie wir berichtet hatten, hat die German Pellets einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt und der Antrag auf Durchführung eines Insolvenzverwaltung in Eigenverwaltung ist zunächst einmal vom Insolvenzgericht abgelehnt worden.

Anleihegläubiger können momentan im Stadium des vorläufigen Insolvenzverfahrens noch keine Forderungen geltend machen, sondern erst, wenn ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleihegläubiger der German Pellets.

 

Stand: 19.02.2016