Das Insolvenzgericht hat den Antrag der German Pellets GmbH auf Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung vorerst abgelehnt. Vom Insolvenzgericht wurde eine vorläufige Insolvenzverwalterin eingesetzt.

Die Ablehnung, ein Verfahren in Eigenverwaltung durchzuführen, soll nach Medienberichten damit begründet worden sein, dass die Anlegerstruktur unübersichtlich sei und der Gläubigerausschuss  entsprechend der Anlegerstruktur zusammengesetzt sein müsse bzw. es sei bezweifelt worden, dass alle Gläubiger mit der Eigenverwaltung einverstanden sind.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist auch vom Gericht beauftragt worden, als Sachverständige zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen und sie ist zudem beauftragt worden, aufgrund der derzeitig bekannten Gläubigerstruktur Personen zu benennen, die als Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses in Betracht kommen.

 

Stand: 18.02.2016