Seitens der Internethandelsplattform fxleader.com werden der Handel mit Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) sowie der Forex-Handel angeboten.

Die vorgenannten Geschäfte sind hoch risikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.

Forex Handel – hohe Risiken

Der Handel mit Kryptowährungen ist hochspekulativ. Es kann hier ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals drohen. So sind Kryptowährungen aufgrund der noch geringen Marktkapitalisierung sehr volatil. Tägliche Preisschwankungen von 20 % oder mehr gehören bei Kryptowährungen zur Tagesordnung. Am Markt kommt es regelmäßig zu teilweisen wahnwitzigen Überbewertungen der einzelnen Kryptowährungen. Solche Überbewertungen ziehen anschließend drastische Kurzkorrekturen von 50 % bis 60 % am gesamten Markt mit sich.

Wer sich auf Kryptotrading einlässt, muss sich der Risiken bewusst sein, die mit dem Trading einhergehen. Ein Totalverlust des angelegten Kapitals ist durchaus möglich.

Beim Forex-Handel handelt es sich letztendlich um einen Währungshandel, wobei der Forex-Handel bis vor kurzem ausschließlich Banken und Großinvestoren vorbehalten war. Beim Forex-Trading geht es im Prinzip darum, eine Währung zu einem bestimmten Wechselkurs gegen eine andere zu tauschen. Es werden immer zwei Währungen einander gegenübergestellt, wobei Trader auf eine Änderung des Wechselkurses spekulieren. Die beiden Währungen eines Paars stehen immer in einem bestimmten Wertverhältnis zueinander. Bei einzelner Betrachtung eines Devisenpaars stellt eine Währung die Basiswährung, die zweite die Bezugswährung dar. Beide werden zueinander ins Verhältnis gesetzt. Der genaue Wert hängt dabei immer von Angebot und Nachfrage ab. Je größer die Nachfrage nach einer Währung, desto höher ist der Wert innerhalb des Währungspaares. Der Trader kann beim Forex-Handel sowohl auf steigende als auch auf fallende Kurse spekulieren. Mit beiden Varianten können Gewinne erzielt werden.

Nachdem es sich beim Forex-Trading um Hebelgeschäfte handelt und damit mit einem kleinen Einsatz hohe Gewinne erzielt werden können, profitieren Trader in vollem Maße von der Kursentwicklung, auch wenn tatsächlich nur ein kleiner Betrag investiert wird. Allerdings kann die Hebelwirkung in beide Richtungen ausschlagen. So sind zwar auf der einen Seite überproportionale Gewinne, aber auf der anderen Seite auch sehr hohe Verluste möglich. Der Forex-Handel ist deshalb für Personen vollkommen ungeeignet, die über keine Trading-Erfahrung verfügen. Es bestehen Totalverlustrisiken.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Unabhängig davon hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einer Firma Eglitis IT Servicepoint GmbH i. G. gegenüber angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln. Die vorgenannte Firma nahm auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitete diese auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Die BaFin stellte fest, dass u. a. Kunden der nichtlizenzierten Internethandelsplattform www.fxleader.com Gelder einbezahlten, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.

In ihrem Bescheid stellte die BaFin folglich in einer Randbemerkung fest, dass es sich bei der Internethandelsplattform fxleader.com um eine Handelsplattform handelt, die über keine Erlaubnis der BaFin verfügt, entsprechende Handelsgeschäfte zu tätigen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform fxleader.com.

Stand: 18.11.2019