Der Funkenberg Investments Ltd. / FUNKENBERG-INVESTMENTS.COM wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde das unerlaubte Betreiben eines Einlagen- und Depotgeschäfts untersagt.

Von der Funkenberg Investments Ltd. wird die Website www.funkenberg-investments.com betrieben und es werden fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder von Anlegern angenommen. Außerdem verwaltet die Gesellschaft Aktien ihrer Kunden in bei ihr geführten Depots. Von der Funkenberg Investments Ltd. wird damit nach Auffassung der BaFin ein Einlagen- und Depotgeschäft betrieben, ohne das Gesellschaft dafür über eine Erlaubnis der BaFin verfügt.

Außerdem würde die Gesellschaft behaupten, von der BaFin beaufsichtigt zu sein. Dies wäre nicht richtig.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Funkenberg Investments – Nachfolgerin der Fremont Capital?

Wie wir bereits berichtet hatten, sind nach Angaben von Finanztest in der Ausgabe 5 / 19 im Handelsregister und -nummer der Funkenberg Investments Ltd., Zürich, und der Fremont Capital Ltd. identisch. Die Funkenberg Investments Ltd. wäre auch nicht im Handelsregister eingetragen.

Optionen für Anleger der Funkenberg Investments Ltd.

Anleger, die bei der Funkenberg Investments Ltd. Kapital investiert haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten sich für sie ergeben, das eingezahlte Kapital wieder zurück zu erhalten. Soweit nach Auffassung der BaFin ein Einlagen- und Depotgeschäft betrieben worden ist, ohne dass die Funkenberg Investments Ltd. dafür über eine Erlaubnis der Behörde verfügte, kann sich für einen Anleger eine Schadensersatzanspruchs wegen des unerlaubten Betreibens eines Einlagengeschäfts durchsetzen lassen.

Denn im Fall des unerlaubten Betreibens eines Einlangen- oder Depotgeschäftes können nach der Rechtsprechung sowohl die Gesellschaft als auch deren Verantwortliche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG auf Schadensersatz haften.

Anleger, die der Funkenberg Investments Ltd. Kapital überlassen haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Stand: 10.05.2019