In der Vergangenheit hatten wir bereits über die Firma Forum Immobilien + Finanzanlagen GmbH berichtet, die einmal rückzahlbare Gelder auf Grundlage von Darlehensverträgen von Anlegern entgegennahm und darüber hinaus als Geschäftsführerin verschiedener Gesellschaften bürgerlichen Rechts, nämlich der Firmen Forum 1 GbR, Forum 2 GbR, Forum 3 GbR, Forum 4 GbR sowie Forum 5 GbR fungierte.

Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde festgestellt, dass die Forum Immobilien + Finanzanlagen GmbH, die Forum 1 GbR, die Forum 2 GbR, die Forum 3 GbR, die Forum 4 GbR, die Forum 5 GbR sowie die Forum Immo Max GbR unerlaubte Einlagengeschäfte betrieben.

Mittlerweile wurde ein Strafverfahren gegen einen Verantwortlichen, der für die vorgenannten Firmen tätig war, wegen des Betreibens eines vorsätzlichen, unerlaubten Einlagengeschäfts rechtskräftig abgeschlossen und die Einziehung eines Geldbetrages in Höhe von € 45.000,00 angeordnet.

Für die Anleger, die an die Firmen Forum Immobilien + Finanzanlagen GmbH, Forum 1 GbR, Forum 2 GbR, Forum 3 GbR, Forum 4 GbR, Forum 5 GbR und Forum 6 GbR sowie an die Firma Forum Immo Max GbR Kapital ausgereicht haben, besteht nun die Möglichkeit eine Entschädigung zu erhalten.

Es bestehen hier gute Chancen für eine Schadenswiedergutmachung und die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner empfiehlt deshalb eine Vertretung im strafrechtlichen Verteilungsverfahren.

Werden Ansprüche von Anlegern nicht fristgemäß geltend gemacht, verbleiben die seitens der Staatsanwaltschaft eingezogenen Geldbeträge dem Staat. Eine automatische Verteilung der eingezogenen Gelder an geschädigte Anleger erfolgt nicht.

Jeder einzelne geschädigte Anleger der vorgenannten Firmen muss sich gesondert um seine Schadenswiedergutmachung bemühen und binnen bestimmter Fristen seine Ansprüche auf Schadensersatz anmelden und auch rechtlich begründen.

Seitens der Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner werden Anleger im Rahmen des Verteilungsverfahrens unterstützt.

27.02.2018