Über das Vermögen der Forum 6 GbR ist im Jahre 2015 ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Wie berichtet, hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber der Geschäftsführerin der Forum 6 GbR, der Forum Immobilien + Finanzanlagen GmbH, angeordnet, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln.

Nach Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens können Ansprüche gegen die Forum 6 GbR auch nur noch in diesem Insolvenzverfahren durchgesetzt werden. Es können auch nach wie vor Forderungen angemeldet werden.

Für eine Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren müssen diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) auch ausreichend konkretisiert werden und es müssen entsprechende Unterlagen eingereicht werden, damit eine ausreichende Prüfung durch den Insolvenzverwalter ermöglicht wird. Geschieht dies nicht, besteht schon aus diesem Grund das Risiko, dass eine Forderung nicht anerkannt wird.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte bei der Geltendmachung von Ansprüchen in diesem Insolvenzverfahren.

Möglichkeiten für Anleger außerhalb des Insolvenzverfahrens

Soweit von der Forum 6 GbR unerlaubt das Einlagengeschäft betrieben worden ist, kann auch die Möglichkeit bestehen, gegen Verantwortliche der Gesellschaft Schadensersatzansprüche durchzusetzen, um so das Kapital wieder zu erhalten.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) können auch Verantwortliche oder Organe einer Gesellschaft, die ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben, gem. § 32 KWG auf Schadensersatz haften.

Auch sofern ein Anleger eine Anlage bei der Forum 6 GbR von einem Berater empfohlen worden ist, können sich unter Umständen auch gegen diesen Berater Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen.

Ein Berater muss bei Empfehlung einer Anlage zum Einen die persönlichen Verhältnisse, insbesondere die Anlageziele und die Risikoneigung eines Anlegers, beachten.

Sofern eine Anlage mit den persönlichen Vorstellungen des Anlegers nicht vereinbar ist, kann dies einen Beratungsfehler begründen.

Außerdem sind Berater nach der ständigen Rechtsprechung verpflichtet, einen Anleger richtig und vollständig über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage aufzuklären.

Sofern ein Anleger nicht ordnungsgemäß beraten bzw. aufgeklärt worden ist, kann der Berater auf Schadensersatz haften.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte, die Kapital bei der Forum 6 GbR angelegt haben.

 

Stand: 21.04.2016