Gegenüber Herrn Fikret Öcal, Waldkraiburg, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung angeordnet, ein unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft einzustellen.

Von Herrn Öcal wurden unter der Firma Yering Ltd., Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen, Kapital von deutschen und internationalen Anlegern angenommen, deren unbedingte Rückzahlung versprochen war. Damit hat Herr Öcal nach Ansicht der BaFin ein Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen.

Bescheid der BaFin rechtskräftig

Nach einem aktuellen Hinweis der BaFin ist die Anordnung gegenüber Herrn Öcal, ein unerlaubtes Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln, bestandskräftig.

BaFin bestellt Abwickler

Außerdem hat die BaFin darauf hingewiesen, dass sie für die durch Herrn Öcal unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte einen Abwickler bestellt hat.

Möglichkeiten für Investoren

Anleger können ggf. auch Ansprüche bei dem von der BaFin bestellten Abwickler anmelden.

Anleger, die Herrn Öcal bzw. dessen Firma, Yering Ltd., Kapital zur Verfügung gestellt haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten für Sie bestehen, das eingezahlte Kapital zurückzuerhalten.

Soweit nach Meinung der BaFin ein Einlagengeschäft betrieben worden ist, ohne dass Herr Öcal dafür über eine Erlaubnis der Behörde verfügte, kann sich für Anleger ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens eines Einlagengeschäftes begründen lassen.

Denn im Falle des unerlaubten Betreibens eines Einlagengeschäftes haften nach der Rechtsprechung die Verantwortlichen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG auf Schadensersatz.

Anleger, die Herrn Öcal bzw. der Firma Yering Ltd. Kapital zur Verfügung gestellt haben und die ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner werden.

Stand: 02.05.2019