Die Fen.del Grundinvest AG ist insolvent. Seitens des Amtsgerichts Aschaffenburg wurde Anfang Juni 2018 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Gläubiger können ihre Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden, wobei zu den Gläubigern auch Anleger gehören, die der Fen.del Grundinvest AG Nachrangdarlehen gewährt hatten.

Die Anmeldung einer Forderung aus einem nachrangigen Darlehensvertrag gestaltet sich oft nicht ganz einfach, da Forderungen aus Nachrangdarlehen im Insolvenzverfahren grundsätzlich auch erst nachrangig, d. h. nach den einfachen Insolvenzforderungen bedient werden.

Dennoch besteht unter Umständen für die Nachranggläubiger eine Möglichkeit einen entsprechenden Nachrang zu umgehen und die Forderung. Zu einem als normale einfache Insolvenzforderung anzumelden. Dies ist zum Einen möglich, wenn die entsprechende Nachrangklausel unwirksam ist oder nicht Teil der Vertragsvereinbarung wurde. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn eine entsprechende Nachrangklausel überraschend ist und / oder einen Anleger unangemessen benachteiligt. Das Recht zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet nämlich üblicherweise auf entsprechende Nachrangklauseln Anwendung, da die Nachrangklausel als Allgemeine Geschäftsbedingung für eine Vielzahl von Verträgen seitens der Verwenderin, Fen.del Grundinvest AG, vorformuliert wurde.

Unabhängig davon finden Nachrangklauseln auch dann keine Anwendung, wenn deliktische Schadensersatzansprüche gegenüber den Verantwortlichen einer Firma darstellbar sind, da das deliktische Handeln der Verantwortlichen, der Gesellschaft direkt zugerechnet wird und es sich im Insolvenzverfahren dann um keinen vertraglichen, sondern um einen deliktischen Anspruch handelt.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hat in der Vergangenheit eine Vielzahl von Anlegern erfolgreich vertreten, die Verträge mit einfachen oder qualifizierten Nachrangklauseln unterzeichnet hatten. Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt bei der Forderungsanmeldung und Vertretung im Insolvenzverfahren sowie darüber hinaus gegenüber weiteren möglichen Anspruchsgegnern.

Stand: 16.07.2018