Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Fair Solutions e. K., Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdiensten, Leonberg und Bretten, mit Bescheid vom 12.06.2019 aufgegeben, die unerlaubt betriebene Finanzportfolioverwaltung sofort einzustellen.

Der Fair Solutions e. K. nahm Gelder von Vermögensverwaltungskunden entgegen, um sie für diese auf der Grundlage von Handlungs- und Vertretungsvollmachten in Finanzinstrumenten anzulegen und zu verwalten.

Seitens der BaFin wurde festgestellt, dass der Fair Solutions e. K. damit die Finanzportfolioverwaltung ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin erbrachte.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Betroffene Anleger können sich jederzeit mit der Bitte um anwaltliche Unterstützung an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden. In der Vergangenheit hat die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bereits eine Vielzahl von Anlegern gegenüber Firmen, die unerlaubte Einlagengeschäfte oder eine unerlaubte Finanzportfolioverwaltung erbrachten, vertreten.

Stand: 16.07.2019