Über das Vermögen der Firma Expert Plus GmbH aus Berlin wurde am 19.05.2015 seitens des Insolvenzgerichts ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Firma Expert Plus GmbH hatte mit Anlegern Kaufverträge abgeschlossen, z. B. hinsichtlich des Produkts Queensgold Pro, wobei sie für die Anleger Edelmetalle wie z. B. Gold erwerben wollte. Die Anleger konnten monatliche Käufe oder auch einen Sofortkauf tätigen. Im Rahmen des Produkts Queensgold Pro wurde den Anlegern z. B. bei einer Laufzeit von 5 Jahren ein Rückkauf des Goldes mit einer Rendite von 30 %, d. h. ein Rückkaufskurs von 130 % versprochen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berichtete bereits am 27.04.2015 darüber, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der Firma Expert Plus GmbH aufgegeben hatte, das von ihr ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft vollständig abzuwickeln.

Aufgrund der Insolvenz der Firma Expert Plus GmbH ist dies nicht mehr möglich. Es stellt sich nun die Frage, wie weiter vorgegangen werden muss.

Grundsätzlich müssen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens die Forderungen der Gläubiger form- und fristgerecht angemeldet werden, damit eine Anerkennung der Forderungen seitens des Insolvenzverwalters zur Insolvenztabelle erfolgen kann. Dies ist Grundvoraussetzung dafür, dass ein Insolvenzgläubiger eine Quote im Insolvenzverfahren erhält.

Unter Umständen bestehen jedoch im vorliegenden Fall Aussonderungsrechte der Gläubiger. Mit einer Aussonderungsberechtigung könnte das dem jeweiligen Gläubiger gehörende Edelmetall dem Insolvenzverfahren entzogen werden und der Gläubiger könne eine Herausgabe des Edelmetalls verlangen. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.

Darüber hinaus sind eventuell auch Schadensersatzansprüche gegenüber der Geschäftsführung der Firma Expert Plus GmbH darstellbar, da es sich bei den Geschäften der Firma Expert Plus GmbH um unerlaubte Einlagengeschäfte handelte.

Schließlich kommen auch Schadenersatzansprüche  gegenüber Anlageberatern bzw. Anlagevermittlern in Betracht, wenn die Kaufverträge mit der Firma Expert Plus GmbH  aufgrund der Beratung eines Anlageberaters oder Vermittlers als geschlossen wurden. Falls ein Anlagekonzept, wie das der Firma Expert Plus GmbH, nicht wirtschaftlich plausibel ist oder ein Anleger nicht anlegergerecht und objektgerecht beraten wurden, lassen sich Schadenersatzansprüche gegenüber den Anlagevermittlern bzw. Beratern darstellen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt bereits einige geschädigte Kapitalanleger der Firma Expert Plus GmbH.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

 

Stand: 27.05.2015