Über das Vermögen der Firma Expert Plus GmbH, Berlin, wurde nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet. Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Forderungen anzumelden.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen die angemeldeten Forderungen auch ausreichend konkretisiert und entsprechende Unterlagen eingereicht werden, damit eine Prüfung durch den Insolvenzverwalter ermöglicht wird. Geschieht dies nicht, besteht schon aus diesem Grund das Risiko, dass die Forderung nicht anerkannt wird.

Nur wenn eine Anerkennung der Forderung durch den Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle erfolgt, erhalten geschädigte Anleger, die Edelmetall, wie Gold und Silber erworben haben, Ausschüttungen im Insolvenzverfahren.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger, die Edelmetalle über die Firma Expert Plus GmbH, z. B. im Rahmen des Produkts „Queensgold Sparbuch Pro“ gekauft haben, bei der Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren und übernimmt die Betreuung dieses Insolvenzverfahrens.

Unter Umständen können auch Schadensersatzansprüche gegenüber der ehemaligen Geschäftsführung der Firma Expert Plus GmbH, einem Treuhänder und Anlagevermittlern bzw- beratern gegenüber dargestellt werden, die das „Queensgold“ Produkt vertrieben haben.

Auch diesbezüglich unterstützt die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner betroffene Geschädigte.

Betroffene Anleger sollten unbedingt anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Stand: 30.06.2015