Die im Jahre 2012 gegründete Genossenschaft Eventus eG warb mit hohen Renditen für ihre Mitglieder. So wurde eine Rendite in Höhe von 3,85 % bis zu 8,5 % in Aussicht gestellt. Seitens der Genossenschaft sollten Investitionen in Immobilien in Ballungsgebieten getätigt werden.

Im Rahmen einer Pressemitteilung vom 22.08.2017 informierte die Firma Eventus eG dann darüber, dass sich Anhaltspunkte ergeben hätten, die darauf hindeuten würden, dass sich der Vorstandsvorsitzende und die Aufsichtsratsvorsitzende der Eventus eG pflichtwidrig verhalten hätten. Vorsorglich wären die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Staatsanwaltschaft Stuttgart informiert worden.

Nun befindet sich laut einem aktuellen Beschluss des Amtsgerichts – Insolvenzgericht – vom 15.09.2017 die Firma Eventus eG in Insolvenz. Es wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet.

Im Rahmen eines endgültigen Insolvenzverfahrens müssen Anleger dafür Sorge tragen, dass ihre Ansprüche auf Rückerstattung ihrer Zahlungen bzw. zur Auszahlung ihres Auseinandersetzungsguthabens ordnungsgemäß und fristgerecht beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Grundvoraussetzung dafür, dass Anleger im Insolvenzverfahren Gelder erhalten, ist eine Anerkennung der Forderung zur Insolvenztabelle seitens des Insolvenzverwalters. Die entsprechende Anerkennung erfolgt nur dann, wenn die Forderungen ordnungsgemäß angemeldet und begründet wurden.

Im Übrigen bestehen – wie bereits dargelegt – Befürchtungen, dass die Gelder der Anleger nicht wie geplant in Immobilien investiert wurden. Sollte sich dieser Verdacht erhärten bzw. nachgewiesen werden können, dass Gelder der Anleger zweckentfremdet wurden, dann lassen sich auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegenüber den für die Straftaten Verantwortlichen darstellen.

Darüber hinaus ist noch Folgendes festzuhalten. Der Kauf von Anteilen an einer Genossenschaft darf nicht mit einer normalen Geldanlage verwechselt werden. Durch einen Anteilskauf wird der Anleger letztlich Teilhaber des Unternehmens, ähnlich wie bei einem Aktienkauf bei dem der Anleger Teilhaber des Unternehmens wird. Ein Anleger ist damit an das Statut gebunden, in dem sich alle wichtigen Regelungen für Genossenschaftsmitglieder finden.

Bei einer Anlage in Genossenschaftsanteilen handelt es sich um eine Anlage mit Totalverlustrisiko. Der Anleger trägt eine Vielzahl von Risiken, da Genossenschaftsbeteiligungen unternehmerische Beteiligungen sind und der Anleger nicht nur am Gewinn des Unternehmens sondern auch am Verlust beteiligt ist. Aufgrund dieser Risiken ist die Beteiligung insbesondere auch nicht als Altersvorsorge geeignet.

Sollte ein Anleger der Eventus eG beim Abschluss der Genossenschaftsbeteiligung nicht auf die mit der Anlage verbundenen Risiken hingewiesen oder sollte ihm die Kapitalanlage sogar als sichere Altersvorsorge angeboten worden sein, so können diese Anleger unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vertrieb geltend machen.

Betroffenen Anlegern wird geraten, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

20.09.2017