Seitens der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurden am 23.02.2017 die Geschäftsräume der Firma EN STORAGE GmbH durchsucht.

Darüber hinaus wurde der ehemalige Geschäftsführer der Firma EN STORAGE GmbH Edvin Novalic wurde verhaftet, wobei der Tatvorwurf Betrug lautet.

Seitens der zweiten Geschäftsführers der vorgenannten Firma wurde dann mit Schreiben vom 27.02.2017 mitgeteilt, dass der Betrieb eingestellt worden sei und ein Insolvenzantrag gestellt wurde.

Die Firma EN STORAGE betrieb die Datenspeicherung als Dienstleistung für „international tätige Firmen, Industrieunternehmen und staatliche Benutzer“.

Finanziert wurde die Tätigkeit der Firma EN STORAGE GmbH darüber, dass die Firma EN STORAGE GmbH Anleihen herausgab und mit einer Verzinsung von 5,6% oder 6,8% je nach Laufzeit warb.

Insgesamt ist mit einem Verlust in zweistelliger Millionenhöhe zu rechnen. Es haben wohl ca. 1.500 Anleger Kapital angelegt.

Schon im Jahre 2014 machte die Firma EN STORAGE GmbH Negativschlagzeilen. Damals untersagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kurzerhand die Annahme von Geldern, denn die Firma EN STORAGE GmbH hatte hierfür keine Erlaubnis.

Unter Umständen müssen die Anleger möglichst schnell tätig werden, um ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Denkbar sind Schadensersatzansprüche gegenüber den Prospektverantwortlichen, den Vermittlern und eventuell auch gegenüber den ehemaligen Geschäftsführern der Firma EN STORAGE GmbH.

Soweit Vermögenswerte seitens der Staatsanwaltschaft Stuttgart sichergestellt wurden, müssen die Anleger in jedem Fall selbst aktiv werden, um im Rahmen von sog. Arrestverfahren (Eilverfahren) auf die Vermögenswerte zuzugreifen. Nach deutschem Zwangsvollstreckungsrecht gilt der sog. Prioritätsgrundsatz. D. h. die Anleger, die als erste auf gesicherte Vermögenswerte zugreifen, werden vorrangig befriedigt.

Betroffenen Anlegern wird geraten möglichst kurzfristig anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

Stand: 07.03.2017