Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde Herrn Dr. Kanduth – Vista Equity Partner Deutschland mit Bescheid von April 2019 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen. Darüber hinaus ordnete die BaFin die sofortige Einstellung des Eigenhandels an.

Herr Dr. Kanduth warb auf verschiedenen Webseiten für Geldanlagen und versprach die Einrichtung eines Kundenkontos mit 3 % Wachstum pro Monat und festen Vertragslaufzeiten. Die Erträge würden mittels Hochfrequenzhandels und ohne jedes Risiko von Kursverlusten erzielt.

In diesem Zusammenhang stellte die BaFin fest, dass Herr Kanduth bzw. dessen Firma das Einlagengeschäft betreibt sowie den Eigenhandel ohne über die erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Er wurde deshalb verpflichtet, seine diesbezügliche Geschäftstätigkeit einzustellen. Zudem wurde Herr Dr. Werner Kanduth angewiesen, jegliche Werbung für die genannten Tätigkeiten sofort einzustellen.

Die Verfügung der BaFin ist noch nicht bestandskräftig.

In der Vergangenheit hat die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner eine Vielzahl von Anlegern gegenüber Anbietern von unerlaubten Einlagengeschäften erfolgreich vertreten. Betroffene Anleger können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner mit der Bitte um anwaltliche Unterstützung und Hilfe wenden.

Stand: 10.05.2019