Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Dominik Haas aus Zeitlarn mit Bescheid vom 23.08.2018 aufgegeben, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft einzustellen. Herr Haas nahm Gelder des Publikums mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung entgegen und betrieb hierdurch das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Optionen für Anleger, die Herrn Haas Gelder zur Verfügung gestellt haben

Anleger, die Herrn Dominik Haas Kapital überlassen haben, sollten sich an einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt wenden, um zu prüfen, welche Möglichkeiten sich ergeben, die eingezahlten Gelder wieder zurück zu erhalten.

Soweit nach Ansicht der BaFin von Herrn Dominik Haas Einlagengeschäfte unerlaubt betrieben worden sind, ohne dass eine Erlaubnis der Behörde bestand, kann sich für Anleger ein Schadensersatzanspruch begründen lassen.

Im Falle des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften können nach der Rechtsprechung Verantwortliche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG auf Schadensersatz haften.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die Herrn Haas Gelder zur Verfügung gestellt haben und rechtliche Möglichkeiten suchen, ihr Kapital wieder zurück zu erhalten.