Gegen den Direktor der Premium Safe Ltd, Daniel Uckermann, sind seit 2015 strafrechtliche Ermittlung wegen des Verdachts des Betruges und der Untreue bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Im Jahre 2015 haben Anleger, die der Premium Safe Ltd. Co. Verwaltungs KG, München, ein Darlehen gewährt hatten, keine Auszahlungen mehr erhalten. Geprüft wird im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Vorwurf, ob es sich um ein betrügerisches Schneeballsystem handelt bzw. ob die Gelder der Anleger so verwendet worden sind, wie dies den Anlegern versprochen worden ist.

Anlegern waren hohe Rendite von 3 % pro Monat versprochen worden. Die Gelder sollen nach Presseberichten von einer Firma Swiss Concept GmbH, Grünwald, eingetrieben worden sein.

Nachdem der Verantwortliche der Premium Safe Ltd. im Jahre 2015 untergetaucht war, war gegen ihn ein internationaler Haftbefehl ergangen. Nun konnte er auch gefasst werden und befindet sich in Untersuchungshaft.

Möglichkeiten für Anleger der Premium Safe Ltd.

Auf Grundlage der strafrechtlichen Ermittlungen kann sich für geschädigte Anleger, auch wenn zunächst noch die Unschuldsvermutung gilt, wenn sich die strafrechtlichen Vorwürfe bestätigen, die Möglichkeit ergeben, Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung gegen den Verantwortlichen der Premium Safe Ltd. durchzusetzen.

Nachdem der Verantwortliche, Herr Uckermann, nun in Haft genommen werden konnte, bestehen auch Chancen, dass die Ermittlungsbehörden auch Informationen zu Vermögenswerte erhalten.

Auch wenn im Rahmen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens Vermögenswerte sichergestellt werden, erhalten die Geschädigten allerdings von den strafrechtlichen Ermittlungsbehörden kein Kapital zurück. Vielmehr muss jeder Geschädigte selbst über zivilrechtliche Maßnahmen Ansprüche durchsetzen, um einen Vollstreckungstitel zu erhalten.

Insolvenz der Premium Safe Ltd.

Im Übrigen ist über das Vermögen Premium Safe Ltd. ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. In diesem Insolvenzverfahren können auch noch Forderungen angemeldet werden.

Ob im Insolvenzverfahren Ansprüche geltend gemacht werden können, muss, auch im Hinblick darauf, dass es sich um ein Nachrangdarlehen handelt, in jedem Fall geprüft werden.

Wie wir bereits berichtet hatten, ist ein Anleger bei einer Nachrangklausel mit seinen Ansprüchen an sich nachrangig hinter Forderungen anderer Gläubiger. Allerdings kann eine Nachrangklausel nicht wirksam vereinbart worden sein. Dann besteht auch kein Nachrang und Ansprüche können unbeschränkt geltend gemacht werden. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.

Wie bereits mehrfach angesprochen, kann auch in dem Fall, in dem einen Anleger der Abschluss eines Darlehensvertrag mit der Premium Safe Ltd. von einem Berater empfohlen worden ist, die Möglichkeiten bestehen, dass sich gegen den Berater ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung durchsetzen lässt. Berater sind verpflichtet, einen Kunden vollständig und ordnungsgemäß über die Risiken einer derartigen Anlage aufzuklären und sie müssen auch die Plausibilität des Anlagekonzepts überprüfen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt geschädigte Anleger der Premium Safe Ltd.