Nach einem vorläufigen Insolvenzverfahren ist vor ein paar Monaten über das Vermögen der DIMAG Deutsche Investment & Marketing GmbH ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Ansprüche gegen die DIMAG GmbH können daher nur noch in diesem Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.

Betroffen von der DIMAG Insolvenz sind insbesondere auch Anleger, die Anlagen in Form von Genussrechten der DIMAG GmbH oder in Form der Gewährung von Nachrangdarlehen an die DIMAG GmbH abgeschlossen haben.

Der Insolvenzverwalter vertritt allerdings die Auffassung, dass Ansprüche aus Genussrechten oder auch Nachrangdarlehen nachrangig und damit keine normalen Insolvenzforderungen sind.

Damit es sich um eine nachrangige Insolvenzforderung handelt, muss eine Nachrangklausel aber wirksam vereinbart worden sein.

Dies muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Möglichkeiten für Anleger außerhalb der DIMAG Insolvenz

Anleger, die Anlagen in Form von Genussrechten der DIMAG GmbH oder in Form der Gewährung von Nachrangdarlehen an die DIMAG GmbH abgeschlossen haben, müssen auch über die Hintergründe von derartigen Anlagen und insbesondere auch über die jeweiligen Risiken richtig und vollständig aufgeklärt werden.

Sofern einem Anleger eine derartige Anlage bei der DIMAG GmbH empfohlen worden ist, und der Berater den Anleger nicht über die Hintergründe einer derartigen Anlage aufgeklärt hat oder nicht richtig und vollständig auf die Risiken von derartigen Anlagen  hingewiesen hat, kann der Berater auf Schadensersatz haften.

Berater sind auch verpflichtet, Anlageziele oder die Risikoneigung eines Anlegers zu beachten.

Für einen Anleger, der eine sichere Kapitalanlage wünscht und auf einen Kapitalerhalt bedacht war, war eine derartige Anlage in Form von Genussrechten oder von  Nachrangdarlehen nicht tauglich.

Auch in diesem Fall kann ein Beratungsfehler begründet sein.

Im Übrigen kann auch die Möglichkeit bestehen, dass sich gegen Verantwortliche der DIMAG GmbH Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und hilft Anlegern, die Genussscheine der DIMAG GmbH erworben oder der DIMAG GmbH ein Darlehen gewährt haben.

Stand: 07.03.2017