Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde Herrn Dieter Kühn aus Nauort mit Bescheid vom 23.11.2016 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte unverzüglich abzuwickeln.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellte fest, dass Herr Kühn auf Grundlage von Darlehensverträgen unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums annahm. Hierdurch betrieb er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Die Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist noch nicht bestandskräftig.

Betroffenen Anlegern wird geraten anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.