Verunsicherte Anleger und die Gerüchteküche brodelt.

Mit attraktiven Renditen und nachhaltigen Investments warb die Deutsche Biofonds AG Anleger. So konnten sich die Anleger beispielsweise an dem Fonds Hydropower VII, der sich an der Finanzierung, Errichtung und Inbetriebnahme von Wasserkraftwerken in der Türkei beteiligte, dem Fonds Hydropower VI, den Investitionsangeboten Kars-Center und Ziverbey Residence sowie einer Dolomit Mine in der Türkei beteiligen.

Aktuell häufen sich Mitteilungen, dass das vorgenannte Unternehmen, das in Hamburg ansässig ist, nicht telefonisch zu erreichen sei.

Darüber hinaus wird mehrfach berichtet, dass sich der alleinige Vorstand der Deutschen Biofonds AG in Untersuchungshaft befinden würde und die Staatsanwaltschaft ermitteln würde.

Es ist sicherlich kein positives Zeichen, wenn das Unternehmen nicht erreichbar ist.

Betroffene sollten unbedingt anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Im vorliegenden Fall könnten verschiedenste Arten von Schadensersatzansprüchen in Betracht kommen. Es wird zu klären sein, in welchem Umfang gemäß dem Prospekt die Anlegergelder investiert wurden. Unter Umständen sind Schadensersatzansprüche gegenüber den Unternehmensverantwortlichen darstellbar. Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater und Vermittler in Betracht kommen, falls die Anleger unzureichend über die Risiken der Anlage aufgeklärt wurden.

Stand: 27.10.2015