Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Dennis Thomsen mit Bescheid vom 29.10.2018 aufgegeben, das von ihm unerlaubt betriebene Investmentgeschäft sofort einzustellen. Laut einer Mitteilung der BaFin warb Herr Thomsen auf seiner Internetseite www.thomseninvestment.com für einen angeblich von ihm gemanagten Fonds, der die Anlegergelder in Wertpapiere investieren sollte.

Für diese Investmentgeschäfte lag seitens der BaFin keine Erlaubnis vor. Der entsprechende Bescheid ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Betroffene Kapitalanleger sollten umgehend anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hat in der Vergangenheit viele Anleger erfolgreich gegenüber Firmen und / oder Privatpersonen vertreten, die unerlaubte Investmentgeschäfte betrieben haben.

Stand: 05.11.2018