Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat bereits im Jahre 2015 gegen 5 angeschuldigte Personen als offizielle und faktische Verantwortliche der Deltoton GmbH sowie der CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG und der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG Anklage erhoben.

In der Anklage wirft die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten u. a. vor, sich eines Betruges zu Lasten der Anleger der Deltoton GmbH und der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 KG schuldig gemacht zu haben, nämlich in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen der Anleger dadurch geschädigt zu haben, dass durch die Vorspiegelung falscher oder wahrheitswidriger Tatsachen ein Irrtum erweckt und begründet wurde, wobei gewerbsmäßig in der Absicht gehandelt wurde, durch einen fortgesetzten Betrug eine große Zahl von Anlegern in der Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen.

Wir hatten bereits berichtet, dass gegen verschiedene Verantwortliche ein Verdacht auf Betrug bzw. Anlagebetrug besteht. Auch wenn die Unschuldsvermutung gilt, hat sich mit der Anklage der Staatsanwaltschaft dieser Verdacht erhärtet.

Die Staatsanwaltschaft hat allerdings nur einen begrenzten Schaden zum Nachteil der Anleger in Höhe von Rateneinlagen ab einem bestimmten Zeitpunkt angenommen.

Je nach Entwicklung des Strafverfahrens muss für Anleger, die Anlagen mit der Deltoton GmbH oder der CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG oder der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG abgeschlossen haben, in jedem Einzelfall geprüft werden, ob sich ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung gegen welche Verantwortlichen begründen lässt.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

 

Stand: 26.01.2016