Anleger der Deltoton GmbH erhielten in den vergangenen Tagen von dem Insolvenzverwalter Schreiben mit Vorschlägen zur Forderungsanmeldungen. Dabei wurde vom Insolvenzverwalter die Anmeldung eines Forderungsbetrages auf Grundlage des Standes der Kapitalkonten vorgeschlagen.

Nach Ansicht der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner kann es aber möglich sein, dass Anlegern auf einer anderen Rechtsgrundlage auch höhere Forderungen zustehen. Anleger sollten daher von einem im Kapitalanlagerecht versierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob sie nicht höhere Forderungen in den Insolvenzverfahren anmelden können.

Soweit auch Einlagen von Anlegern, insbesondere bei Verträgen über Rateneinlagen, noch nicht vollständig bezahlt worden sind, sollen auch Forderungen auf Zahlung der noch ausstehenden Einlagen erhoben werden. Auch diesbezüglich kann nach Auffassung unserer Kanzlei die Möglichkeit bestehen, gegen derartige Forderungen entsprechende Einwände zu erheben bzw. andere Ansprüche entgegenzuhalten. Dies muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleger bei der Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren der Deltoton GmbH bzw. auch bei Abwehr von entsprechenden Forderungen.

Optionen außerhalb des Insolvenzverfahrens

Wie bereits berichtet, kann auch außerhalb des Insolvenzverfahrens die Möglichkeit bestehen, gegen verantwortliche Personen Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Wie dargestellt, sind gegen Verantwortliche der Deltoton strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf Betrug anhängig.

Auch diesbezüglich unterstützt unsere Kanzlei betroffene Anleger.

Stand: 08.09.2015