Seitens des Landgerichts Stuttgart wurden drei Verantwortliche im Prozess um Marktmanipulationen in Aktien der Firma De Beira Goldfields Inc. am 12.10.2012 zu Haftstrafen bzw. zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt.

Die drei Verurteilten hatten im Mai und Juni 2006 den Aktienkurs durch massive Börsenbriefempfehlungen in kürzester Zeit nach oben manipuliert, in dem sie die Aktie in verschiedensten Veröffentlichungen zum Kauf empfahlen.

Nachdem die Staatsanwaltschaft hohe Geldbeträge sicherstellen konnte, sollten geschädigte Anleger unverzüglich selbst zivilrechtliche Schritte einleiten, um auf diese Vermögenswerte zuzugreifen. Bei der Zwangsvollstreckung gilt der sogenannte Prioritätsgrundsatz, d. h. die Anleger, denen es zuerst gelingt Pfändungsmaßnahmen einzuleiten, werden vorrangig aus den sichergestellten Geldbeträgen befriedigt.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt bereits einige geschädigte De Beira Anleger.

Stand: 13.11.2012