Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde am 04.04.2017 der Firma Cryp Trade Capital Ltd. aus Alicante / Spanien, das unerlaubt betriebene Bankgeschäft in Deutschland untersagt und deren unverzügliche Abwicklung angeordnet.

Seitens der Firma Cryp Trade Capital Ltd. wurde die Handelsplattform cryp.trade betrieben, auf der Bitcoins und andere Instrumente gehandelt wurden, die allgemein als Finanzinstrumente im Sinne des KWG zu qualifizieren sind. Nachdem sich die Plattform auch an Kunden in Deutschland wendet und der Betreiber die Rechnungseinheiten im eigenen Namen, aber auf Rechnung der Kunden an- und verkauft, ist das Geschäft als Finanzkommissionsgeschäft und damit als Bankgeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG einzustufen.

Diese Art von Dienstleistung steht in Deutschland unter dem Erlaubnisvorhalt nach § 32 Abs. 1 KWG. Die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Firma Cryp Trade Capital Ltd. als Betreiber nicht erhalten.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

04.08.2017