Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Frau Christine Wagner, Landsberg, mit Bescheid vom 23.07.2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft unverzüglich rückabzuwickeln. Frau Wagner nahm Gelder des Publikums mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung an.

Laut BaFin betrieb Frau Wagner das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist verpflichtet, die Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurück zu zahlen. Die Pflicht zur unverzüglichen Rückzahlung der angenommenen Gelder gilt auch – so die BaFin – soweit Frau Wagner mit Anlegern Ratenzahlungsvereinbarungen oder anderweitige Verträge geschlossen hat, die die ursprünglich geschlossenen Vereinbarungen ersetzen sollen.

Der Bescheid der BaFin ist noch nicht bestandskräftig.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hat in der Vergangenheit eine Vielzahl von Anlegern erfolgreich vertreten, die Geschäfte mit Privatpersonen oder Firmen, die unerlaubte Einlagengeschäfte betrieben haben, abgeschlossen haben.

Stand: 02.08.2018