Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde der Firma Capital Force Ltd. – allgemein bekannt als Option888 – mit Sitz in Apia, Samoa, nun mit Bescheid vom 21.03.2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis in Deutschland betriebene Finanzkommissionsgeschäft sofort einzustellen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellte fest, dass die Firma Capital Force Ltd. unter www.option888.com unter anderem den Forexhandel sowie den Handel mit Aktien, Indizes und sonstigen Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetz bewarb. Hierdurch betrieb die Firma ein erlaubnispflichtiges Finanzkommissionsgeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG grenzüberschreitend in der Bundesrepublik. Über eine hierfür nach § 32 Abs. 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt das Unternehmen nicht.

Auch die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilte in der Vergangenheit, dass die Firma Capital Force Ltd. (Option888) nicht berechtigt sei, konzessionspflichtige Bankgeschäfte oder Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

26.03.2018