Über das Vermögen der BTW Immobiliengesellschaft mbH – Betreutes Wohnen, Hamburg, wurde nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzgläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Forderungen anzumelden.

Ansprüche gegen die BTW Immobiliengesellschaft mbH – Betreutes Wohnen – können nur noch in diesem Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.

Wie wir berichtet hatten, hatte die BWT Immobiliengesellschaft mbH Anlegern eine stille Gesellschaft gegen das Versprechen einer 100 %-igen Rückzahlung mit einer Verzinsung angeboten.

Anleger, die als stille Gesellschafter an der BTW Immobiliengesellschaft mbH beteiligt sind, sind nun darauf angewiesen, ihre Forderungen in diesem Insolvenzverfahren geltend zu machen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleger hinsichtlich der Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren.

14.12.2017