Über das Vermögen der BTW Immobiliengesellschaft mbH, Hamburg, wurde auf einen eigenen Antrag der Gesellschaft im Oktober 2017 ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet.

Anlegern wurde angeboten, sich als stille Gesellschafter an der BTW Immobiliengesellschaft mbH zu beteiligen, um mit dem eingezahlten Kapital Seniorenheime, vor allen in Thüringen, zu errichten.

Außerdem wurde auch über die Betreibergesellschaft der Seniorenheime in Thüringen, der Gemeinnützigen Betriebsgesellschaft für soziale Dienste und Einrichtungen Artern mbH ein Insolvenzverfahren eröffnet.

Nach Medienberichten hatte sich ein Geschäftsführer der BTW auch bereits im Jahre 2001 im Zusammenhang mit Anlagen bei der I.M.F.O.-Gruppe in einem Strafverfahren verantworten müssen.

Auch die BTW warb mit einer 100 %-igen Rückzahlung sowie mit einer garantieren Verzinsung und einer Bonuszahlung bei Vertragsende. Dies kann ein unerlaubtes Einlagengeschäft darstellen.

Wenn ein endgültiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet wird, können Anleger Forderungen nur noch in diesem endgültigen Insolvenzverfahren geltend machen. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger bei der Anmeldung entsprechender Ansprüche. In dem Insolvenzverfahren können möglicherweise auch vertraglich versprochene Ansprüche bzw. ggf. auch Schadensersatzansprüche angemeldet werden.

Möglichkeiten für Anleger der Firma BTW Immobiliengesellschaft mbH außerhalb des Insolvenzverfahrens

Außerdem kann für Anleger auch die Möglichkeit bestehen, unabhängig und neben dem Insolvenzverfahren Schadensersatzansprüche gegen Personen geltend zu machen. Wenn ein unerlaubtes Einlagengeschäft auf Grundlage des Anlagemodells betrieben worden ist, haften nach der Rechtsprechung auch Verantwortliche der Gesellschaft, wie insbesondere Geschäftsführer, auf Schadensersatz.

Auch kann die Möglichkeit bestehen, gegen Verantwortliche der Gesellschaft Schadensersatzansprüche wegen eines fehlerhaften Prospektes durchzusetzen. Nach der Rechtsprechung muss ein Prospekt einen Anleger vollständig und richtig über alle für seine Entscheidung maßgeblichen Umstände aufklären.

Außerdem waren auch Berater oder Vermittler, die einem Anleger den Abschluss einer Anlage in Form einer stillen Beteiligung an der BTW Immobiliengesellschaft mbH empfohlen haben, verpflichtet, ihre Kunden vollständig und richtig zu beraten und über die Risiken und Hintergründe einer derartige Anlage aufzuklären. Bei einer derartigen Anlage in Form einer atypisch stillen Beteiligung handelt es sich um eine Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken.

Wenn ein Anleger Kapital sicher, etwa zur Altersvorsorge, anlegen wollte, ist die Anlage für ihn nicht geeignet.

Wenn einem derartigen Anleger trotzdem eine Anlage in Form einer Beteiligung an der BTW empfohlen worden ist, kann dies zu einem Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung führen.

Auch wenn der Anleger fehlerhaft oder unzureichend über die Risiken aufgeklärt worden ist, kann dies einen Schadensersatzanspruch begründen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Geschädigte, die Kapital bei der BTW Immobiliengesellschaft mbH investiert haben. Anleger, die eine Anlage in Form einer stillen Beteiligung bei der BTW Immobiliengesellschaft mbH abgeschlossen haben und die mehr über ihre rechtlichen Möglichkeiten erfahren wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

14.11.2017