Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt in einem aktuellen Beitrag auf ihrer Homepage vor sogenannten CoCo-Bonds bzw. Hybrid- oder Equity-Linked Anleihen.

Seitens der BaFin wird mitgeteilt, dass mit Blick auf die komplexe Produktstruktur, die Zweckbestimmung, die schwierige Bewertung und den potenziellen Interessenkonflikt auf Bankenseite erhebliche Zweifel daran bestünden, ob die sogenannten CoCo-Bonds ein geeignetes Anlageprodukt für Privatanleger darstellen. Die vorgenannten Papiere würden sich grundsätzlich nicht für den Vertrieb an Privatkunden eignen.

Bei CoCo-Bonds handelt es sich um unbefristete, grundsätzlich festverzinsliche Schuldverschreibungen, die entweder in Gesellschaftsanteile – meist Aktien – umgewandelt werden können oder aber dauerhaft oder vorübergehend herabzuschreiben sind, wenn bestimmte Auslöseereignisse (Trigger) eintreten.

Bei einer Wandlung wird ein Anleger vom Fremdkapitalgeber zum Aktionär bzw. Eigenkapitalgeber, ohne dies verhindern zu können. Der Trigger besteht in der Regel in dem Unterschreiten einer bestimmten regulatorischen Eigenmittelschwelle des Emittenten.  Die vorgenannten Papiere werden aufgrund ihres Status als Mischform zwischen Fremd- und Eigenkapital teilweise auch Hybrid- oder Equity-Linked-Anleihen genannt.

Ein zentrales Risiko besteht darin, dass wenn das Auslöseereignis eintritt, das in den Emissionsbedingungen beschrieben ist, es zu einem Teil- Totalverlust des Investments kommen kann, da die Schuldverschreibung in Aktien umgewandelt oder dauerhaft bzw. vorübergehend herabgeschrieben werden muss. Ein Privatanleger kann das Risiko des Trigger-Eintritts kaum einschätzen.

Darüber hinaus besteht bei den sogenannten CoCo-Bonds ein weiteres, schwer kalkulierbares Risiko dahingehend, dass der Emittent die Möglichkeit hat, zugesagte Kuponzahlungen vorübergehend oder auch dauerhaft auszusetzen. Die versprochene Rendite fällt dann zeitweise oder sogar dauerhaft aus.

Im Übrigen ist es auch keinesfalls garantiert, dass die investierte Summe zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgezahlt wird. Eine Kündigung, Rückzahlung oder der Rückkauf solcher Instumente ist nur dann möglich, wenn die Aufsicht die Erlaubnis dafür erteilt.

Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird im Rahmen ihres Beitrages zudem festgestellt, dass Banken beim Vertrieb von CoCo-Bonds oder Hybrid Anleihen an Privatanleger im Zweifel in einen Interessenkonflikt geraten.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

 

Stand: 02.10.2014