Über das Vermögen der Firma BadenSolar Renewable Energy GmbH aus Karlsruhe wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens die Forderungen der Gläubiger fristgerecht und auch ausreichend konkretisiert angemeldet werden, damit eine Prüfung durch den Insolvenzverwalter möglich ist.

Geschieht dies nicht, besteht schon aus diesem Grund das Risiko, dass eine entsprechende Forderung nicht zur Insolvenztabelle anerkannt wird.

Nur wenn eine Anerkennung der Forderung durch den Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle erfolgt, erhalten geschädigte Anleger Ausschüttungen im Insolvenzverfahren.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger bei der Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren und übernimmt die weitergehende Betreuung des Insolvenzverfahrens.

Betroffene Gläubiger sollten daher anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Stand: 13.11.2015