Mit Bescheid vom 21.08.2018 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber den Firmen Atlantic Global Asset Management (AGAM) und Five Winds Asset Management, Kap Verde, die sofortige Einstellung der unerlaubten Anlageverwaltung angeordnet.

Über die Internetseiten www.atlanticgam.es und www.fivewindsam.com sowie über ein Netz von Vermittlern, unter anderem aus Deutschland, bieten die beiden Unternehmen „Koffer“ bzw. fertige „Portfolien“ an und geben vor, ihre Anleger an der Wertentwicklung dieser Produkte zu beteiligen, wobei keine konkrete Anlagestrategie erkennbar ist. Die Anleger selbst treffen keine Entscheidung, in welche konkreten Finanzinstrumente ihr Geld investiert werden soll.

Damit erbringen die Firmen Atlantic Global Asset Management (AGAM) und Five Winds Asset Management gewerbsmäßig die Anlageverwaltung nach § 1 I a Satz 1 Nr. 11 Kreditwesengesetz (KWG).

Über die hierfür nach § 32 I KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügen beide Firmen nicht. Sie betreiben deshalb unerlaubte Geschäfte.

Der  Bescheid der BaFin ist noch nicht bestandskräftig.

Auch die Schweizer Finanzaufsichtsbehörde (FINMA) warnt vor der Firma Atlantic Global Asset Management (AGAM) und hat diese auf eine Warnliste für Anleger gesetzt.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt eine Vielzahl von Anlegern bei der Schadenswiedergutmachung, wenn unerlaubte Anlageverwaltung von Firmen betrieben wurde.

Stand: 20.09.2018