Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde der Firma Next Trade Ltd., die u. a. die Handelsplattform aspenholding.com betreibt, der grenzüberschreitende Eigenhandel verboten.

Das Unternehmen bot deutschen Kunden auf der von ihr betriebenen Handelsplattform aspenholding.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD´s) an, die auf Grundwerte wie

  • Rohstoffe,
  • Indizes,
  • Aktien und
  • Währungen
  • laufen.

Hohe Risiken

Der Handel mit sog. CFD´s ist letztlich für Privatpersonen nicht geeignet. Hier handelt es sich um hochspekulative Finanzderivate. CFD´s (Contracts for Difference) gehören zur Gruppe der Derivate. Der Kurs eines CFD´s leitet sich also direkt vom jeweiligen Basiswert ab, beispielsweise von einer Aktie oder einem Index. Der CFD-Handel eignet sich letztlich nur für erfahrene und spekulative Anleger. Auch hier kann ein Totalverlustrisiko drohen. Bei einem CFD-Handel nimmt der Anleger lediglich an einer Kursentwicklung eines Basiswerts teil, von dem auch der Kurs von CFD´s abhängig ist und erwirbt keinerlei Rechte an einem Basiswert. CFD´s sind als reine finanzielle Differenzgeschäfte. In der Regel muss auch bei einem CFD-Handel nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil der jeweiligen Position beträgt. Dadurch entsteht aber eine entsprechende Hebelwirkung. Bei einem CFD-Handel bestehen auch verschiedenste Risiken, wie z. B. das Risiko unkalkulierbarer Verluste, bis hin zu einem Totalverlust. Außerdem besteht auch ein Marktpreisrisiko, also das Risiko auf Änderungen eines Kontraktwertes in Folge einer Preisänderung des Basiswertes. Dabei können auch Kursauschläge innerhalb eines Tages dazu führen, dass die hinterlegte Margin (Sicherheitsleistung) nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsläufig geschlossen werden müssen.

Möglichkeiten für Anleger

Wie bereits berichtet, vertritt unsere Kanzlei eine Vielzahl von geschädigten Anlegern gegenüber verschiedensten Plattformen, die Anlagen über Tradingplattformen in CFD´s, binäre Optionen, Kryptowährungen getätigt haben sowie am Forex-Handel teilgenommen haben.

Soweit nach Auffassung der BaFin ein unerlaubter Eigenhandel betrieben wurde, können nach deutscher Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG auf Schadensersatz haften.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die über die Internethandelsplattform aspenholding.com Kapital angelegt haben, bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Stand: 09.08.2019