Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hat vor dem Landgericht München I ein Verfahren gegen einen der Hinterleute und Initiatoren der Firma APM Investment Ltd. gewonnen. Das Landgericht München I verurteilte am 14.05.2008 einen Hintermann der Firma APM Investment Ltd. dazu, einem Anleger, der von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertreten wird, vollumfänglich Schadensersatz zu leisten.

Obwohl der Beklagte bestritt, für die Firma APM Investment Ltd. verantwortlich gewesen zu sein, ging das Landgericht München I aufgrund von mehreren Beweisaufnahmeterminen davon aus, dass den Beklagten hinsichtlich der betrügerischen Schädigung des Anlegers der Firma APM eine mittäterschaftliche Verantwortung treffen würde. Laut den Urteilsgründen hat der Beklagte aktiv Vermittler für die Firma APM Investment Ltd. geworben, Vertriebsveranstaltungen für die Firma APM Investment Ltd. durchgeführt, an Vertriebspartner Belohnungen für erfolgreiche Vermittlertätigkeiten ausgehändigt und für die Homepage der Firma APM Investment Ltd. sowie für die Depotverwaltungssoftware der Firma APM Investment Ltd. die Inhalte vorgegeben.

Darüber hinaus wurde seitens des Landgerichts München I festgestellt, dass die Firma APM Investment Ltd. ein von Anfang an auf Anlagebetrug ausgelegtes Schneeballsystem betrieben hätte.

Dieses Urteil, das von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner erstritten wurde, stellt einen bedeutenden Meilenstein für Schadensersatzansprüche geschädigter APM-Anleger gegen die Verantwortlichen und Hinterleute dar.

Stand: Mai 2008