Wir hatten bereits über die Berichterstattung von kapital-markt intern über die Anleger Interessenvertretung Lignum berichtet. In seiner aktuellen Ausgabe vom 22.12.2016 befasst sich kapital-markt intern mit der Frage, was mit der Kostenumlage, die die Mitglieder der Interessengemeinschaft gezahlt haben, passiert ist. U.a. auf die Fragen, wie die eingenommenen Gelder verwendet wurden und in welchem Umfang eine Vermögenssicherung erreicht werden konnte, habe kapital-markt intern von dem Initiator der Interessengemeinschaft nur die Auskunft erhalten, dass alleine die ordnungsgemäße Anmeldung von Ansprüchen bei dem Insolvenzverwalter bei jedem Anwalt eine höhere Gebühr auslösen würde als die errechneten € 105,00 und diese Anmeldung eine zusätzliche Nebenleistung sei und man aus dem Budget vor allem Anwälte und andere Dienstleister bezahlt habe und dies immer noch tun würde. Allein der erste Termin in Berlin habe über € 10.000,00 an Tagessätzen und Reisekosten der einzelnen von der AIL engagierten Fachleute gekostet. Hinzu gekommen seien sämtliche Kosten, um die Kommunikation aufzubauen und aufrecht zu erhalten. Auch sei zuletzt die eigene Arbeit durch die AIL vergütet worden.

kapital-markt intern merkt hierzu an, dass sich die Anlegerinteressenvertretung nach deren Schilderungen zu großen Teilen selbst verwalte und Sanierungsbemühungen oder eine Vermögenssicherung der Anleger nahezu aussichtslos seien und das tragfähige Fortführungskonzept, das die AIL im Mai 2016 als Ziel ausgegeben habe, inzwischen Makulatur sei.

Seitens dieser katastrophalen Bilanz habe die AIL bereits 85 % ihres Budgets für sich selbst sowie für Anwälte und Berater ohne erkennbaren Nutzen für die Anleger verpulvert, so kapital-markt intern. In dem Beitrag bezieht sich kapital-markt intern hierzu auf ein Schreiben an die Kunden, in dem die Interessengemeinschaft ausführe, dass das zur Verfügung stehende Budget zu rund 40 % für Anwälte, Wirtschaftsprüfer und fachliche Berater, Controlling/finanzplanerische Zuarbeit bzw. Aufarbeitungen etc., zu rund 25 % für alle Kosten rund um die Organisation der AIL (vor allem Anlegerverwaltung und Anlegerkommunikation sowie Zuarbeit an die Anwälte, aber auch für Finanzverwaltung, Website, Newsletter, Grafik & Layout, Bürokosten, Verwaltungsarbeit, Buchhaltung, Terminorganisation, Reisekosten etc.) und zu ca. 20 % für Vergütungen des Zeitaufwandes der für die AIL tätigen Berater verbraucht worden sei.

Im Rahmen eines Fazits stellt kapital-markt intern unter anderem die Frage, ob die AIL-Interessenvertretung Lignum daher auch dem Zweck diene, möglichen Beraterhaftungsklagen elegant die Luft aus den Segeln zu nehmen bzw. ob hier der Bock zum Gärtner gemacht wird.

Für betroffene Anleger, die in Edelhölzer der Lignum investiert haben, kann zum Einen die Möglichkeit bestehen, dass sich gegen Verantwortliche der Lignum-Gruppe Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen. Zum Anderen kann es aber auch insbesondere in Betracht kommen, dass sich gegen Berater, die Investoren den Erwerb von Edelhölzern von der Lignum empfohlen haben, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung begründen lassen. Es muss aber in jedem Einzelfall geprüft werden, welche Ansprüche sich gegen welchen Anspruchsgegner sinnvoll durchsetzen lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleger, die Edelhölzer von der Lignum erworben haben hinsichtlich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen verantwortliche Personen und vertritt auch die Interessen von Geschädigten im Insolvenzverfahren.