Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde Herrn Andreas Peter Karl Müller aus Wiesloch mit Bescheid vom 04.12.2018 die unverzügliche Abwicklung des Kreditgeschäfts aufgegeben.

Laut einer Mitteilung der BaFin vom 14.12.2018 bot Herr Müller Geldsuchenden den Abschluss von Darlehensverträgen an. Hierdurch betrieb er das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Laut Mitteilung der BaFin wurde Herr Müller verpflichtet, die bestehenden Darlehensvereinbarungen durch vertragsgemäße Kündigungen der zugrundeliegenden Verträge abzuwickeln.

Der entsprechende Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Betroffene, die Darlehensverträge abgeschlossen haben, sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Stand: 02.01.2019