Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat Dr. Reinhardt Vogt gemäß § 37 I Kreditwesengesetz als Organ der amatra GmbH in Hohenschäftlarn (zuvor Ebenhausen) mit Bescheid vom 16.09.2016 aufgegeben, die von dem Unternehmen unerlaubt erbrachte Anlageverwaltung abzuwickeln.

Die amatra GmbH nahm auch auf Grundlage stiller Gesellschaftsverträge Gelder von Personen an, um sie in Wertpapiere am Kapitalmarkt zu investieren. Soweit es sich hierbei um Gelder von natürlichen Personen handelt, erbrachte das Unternehmen die Anlageverwaltung ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Stand: 14.10.2016