Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde Herrn Andreas Luckau bzw. der Firma ALW Andreas Luckau Wirtschaftsberatung aus Altenholz mit Bescheid vom 25.01.2016 aufgegeben, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und die unerlaubt betriebene Anlageverwaltung abzuwickeln.

Laut Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht schloss Herr Luckau mit Anlegern Darlehensverträge ab, in denen er sich zur unbedingten Rückzahlung der angenommenen Gelder an die Darlehensgeber verpflichtete. Darüber hinaus schloss Herr Andreas Luckau mit Anlegern Verträge ab, die beinhalteten, das erhaltene Geld gegen Gewinnbeteiligung zu Handelszwecken (FOREX) zu verwenden.

Entsprechend den Feststellungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht betrieb Herr Luckau mit der Annahme von Geldern zur Anschaffung von Finanzinstrumenten die Anlageverwaltung und mit der Annahme von Geldern mit unbedingtem Rückzahlungsversprechen das Einlagengeschäft. Die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht lag nicht vor.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

 

Stand: 10.03.2016