In der Vergangenheit hatten wir bereits über die Firma Alphapool GmbH aus Leipzig, vormals Alphapool AG / Saarbrücken, berichtet. Unsere Kanzlei vertritt eine Gruppe von geschädigten Kapitalanlegern, die dort Geld angelegt hatten.

Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht war der Firma Alphapool GmbH aus Leipzig mit Schreiben vom 31.10.2014 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben worden.

Die Firma Alphapool GmbH bot dem Publikum den Kauf bestehender Forderungen aus Kapital-, Lebensversicherungs- und Bausparverträgen an, gegen das Versprechen Geldzahlungen nach mehreren Jahren bzw. über mehrere Jahre zu leisten.

Mit dem Einzug der Geldforderungen aus den Versicherungs- und Bausparverträgen betrieb die Firma Alphapool GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Einen Antrag der Firma Alphapool GmbH die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Abwicklungsanordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht lehnte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 20.01.2015 ab. Seitens der Firma Alphapool GmbH wurde hiergegen eine Beschwerde eingelegt. Diese Beschwerde hat nun der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 25.06.2015 zurückgewiesen.

Über das Vermögen der Firma Alphapool GmbH wurde mittlerweile ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Neben einer Vertretung im Insolvenzverfahren sollte auch überprüft werden, ob Schadensersatzansprüche gegenüber den Verantwortlichen der Firma Alphapool GmbH wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften durchgesetzt werden können.

 

Stand: 17.06.2015