Seitens der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, die mehrere Geschädigte der Firma Alphapool GmbH – vormals Alphapool AG/Saarbrücken – vertritt, wurde bereits mehrfach über die Firma Alphapool GmbH berichtet.

Nun wurde ein endgültiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Alphapool GmbH eröffnet und geschädigte Kapitalanleger müssen ihre Ansprüche binnen bestimmter Fristen beim Insolvenzgericht anmelden, damit diese Berücksichtigung finden.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens die Forderungen der Gläubiger fristgerecht und auch ausreichend konkretisiert angemeldet werden, damit eine Prüfung durch den Insolvenzverwalter möglich ist.

Geschieht dies nicht, besteht schon aus diesem Grund das Risiko, dass eine entsprechende Forderung nicht zur Insolvenztabelle anerkannt wird.

Nur wenn eine Anerkennung der Forderung durch den Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle erfolgt, erhalten geschädigte Anleger Ausschüttungen im Insolvenzverfahren.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger bei der Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren und übernimmt die Betreuung des Insolvenzverfahrens. Darüber hinaus gibt es nach Auffassung der Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner weitere Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche für Alphapool Anleger durchzusetzen.

 

Stand: 01.10.2015