In der Vergangenheit hatten wir bereits mehrfach über die Firma Agrofinanz GmbH aus Kleve berichtet, nachdem wir geschädigte Kapitalanleger der vorgenannten Firma vertreten.

Mittlerweile wurde seitens des Amtsgericht Kleve am 24.05.2016 ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet und die Anleger wurden seitens des Insolvenzgerichts aufgefordert ihre Forderungen binnen einer bestimmten Frist ordnungsgemäß zur Insolvenztabelle anzumelden.

Nur wenn eine ordnungsgemäße Anmeldung der Forderung eines Anlegers erfolgt und die entsprechende Forderung vom Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anerkannt wird, kann im Insolvenzverfahren eine Quotenausschüttung an den jeweiligen Anleger erfolgen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleger der Agrofinanz GmbH bei der Forderungsanmeldung und im Rahmen des Insolvenzverfahrens sowie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber den Verantwortlichen der Firma Agrofinanz GmbH.

Es sollte in jedem Fall überprüft werden, ob Schadensersatzansprüche gegenüber den Verantwortlichen darstellbar sind, da im Insolvenzverfahren naturgemäß nur mit einer Insolvenzquote zu rechnen ist.

Wir hatten bereits in der Vergangenheit mitgeteilt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht festgestellt hatte, dass die Firma Agrofinanz GmbH unerlaubte Einlagengeschäfte betrieben hat.

Unter Umständen lassen sich Schadensersatzansprüche gem. § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG gegenüber den Verantwortlichen der Firma Agrofinanz GmbH darstellen.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Stand: 31.05.2016