In der Vergangenheit hatten wir bereits mehrfach über die Firmen Agrofinanz GmbH und Farm Capital Management GmbH aus Kleve berichtet.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt eine Vielzahl von Anlegern, die zunächst mit der Firma Agrofinanz GmbH und später mit der Firma Farm Capital Management GmbH Kauf-, Miet- und Rückkaufsverträge abgeschlossen hatten, um Ölpalmen zu erwerben und um diese dann wieder an die Firmen Agrofinanz GmbH bzw. Farm Capital Management GmbH zu vermieten.

Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht feststellte, dass die Firma Agrofinanz GmbH ein unerlaubtes Einlagengeschäft betrieb und der Firma Agrofinanz GmbH aufgab, die Geschäfte mit den Anlegern durch unverzügliche Rückzahlung an die Anleger abzuwickeln, umging die Firma Agrofinanz GmbH diese Aufforderung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und forderte im Dezember 2015 ihre Anleger auf, die Verträge mit der Firma Agrofinanz GmbH zu kündigen und einen neuen Vertrag mit Kaufverpflichtung mit der Firma Farm Capital Management GmbH zu unterzeichnen.

Dieses Angebot nahmen dann leider viele Anleger, in der Hoffnung dadurch ihr Kapital zu retten, an.

Den Anlegern wurde nämlich seitens der Firma Capital Management GmbH versprochen, im Jahre 2016 die geschuldeten Mietzahlungen zu leisten. Tatsächlich erfolgten keine entsprechenden Mietzahlungen.

Nachdem über das Vermögen der Firma Agrofinanz GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, wurde nun auch über das Vermögen der Firma Farm Capital Management GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet.

Geschädigten Anlegern wird empfohlen gerichtlich gegen die Verantwortlichen der Firma Farm Capital Management GmbH vorzugehen, da nach Auffassung der Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner deliktische Schadensersatzansprüche gegenüber den Verantwortlichen der Firma Farm Capital Management GmbH dargestellt werden können.

Unseres Erachtens wurden unerlaubte Einlagengeschäfte seitens der Firma Farm Capital Management GmbH betrieben und die ehemalige Geschäftsführung der Firma Farm Capital Management GmbH haftet deshalb auf Schadensersatz gem. § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG.

Im Übrigen ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Kleve gegen die Verantwortlichen der Firma Farm Capital Management GmbH strafrechtlich.

Für erste Anleger hat die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bereits Klagen eingereicht.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Stand: 07.03.2017