Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde der Firma AfV Braun e. K. aus Bad Kreuznach die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Bankgeschäfts aufgegeben.

Seitens der vorgenannten Firma AfV Braun e. K. wurde Anlegern angeboten, bestehende Forderungen aus gekündigten Vermögensanlagen einzuziehen, sie als Kaufpreis für einen zu erwerbenden Diamanten zunächst einzubehalten und später auszuzahlen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellte fest, dass mit dem Einzug entsprechender Forderungen, die erst später ratierlich an die Kapitalgeber auszuzahlen waren, seitens der  Firma AfV Braun e. K. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht betrieben wurde.

Betroffene Anleger sollten schnellstmöglich anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Stand: 13.04.2017