Gegenüber der ADCADA.healthcare GmbH, Bentwisch, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das unerlaubte Betreiben eines Einlagengeschäfts angeordnet.

Von der ADCADA.healthcare GmbH wurden für eine Anlage „ADCADA.healthcare Bond“ unbedingt rückzahlbare Gelder von Anlegern angenommen, so die BaFin.

Damit wurde nach Meinung der BaFin von der ADCADA.healthcare GmbH ein unerlaubtes Einlagengeschäft ohne über eine dafür notwendige Erlaubnis der BaFin betrieben.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

 Öffentliches Angebot der „ADCADA.healthcare Bond“ bereits von BaFin untersagt

Wie wir bereits berichtet hatten, hat die BaFin das öffentliche Angebot von Inhaber-Teilschuldverschreibungen unter den Namen „ADCADA.healthcare Bond“, der ADCADA.healthcare GmbH durch die Adcada GmbH bereits untersagt, und zwar weil die Adcada GmbH keinen von der BaFin genehmigten Prospekt für diese Inhaber-Teilschuldverschreibungen veröffentlich hatte.

Optionen für Anleger der ADCADA.healthcare GmbH

Anleger, die der ADCADA.healthcare GmbH Kapital für einen Anlage von Inhaber-Teilschuldverschreibungen der „ADCADA.healthcare Bond“ zur Verfügung gestellt haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, ob und ggf. welche Ansprüche sich für sie auf Rückzahlung des eingezahlten Kapitals ergeben können.

Soweit nach Ansicht der BaFin ein unerlaubtes Einlagengeschäfte mit der Annahme von Geldern für die Anlagen „ADCADA.healthcare Bond“ betrieben worden ist, können sich Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft und deren Verantwortlich gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG begründen lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die Kapital in „ADCADA.healthcare Bonds“ angelegt haben.

Stand: 10.12.2020