Von der Adcada GmbH, Bentwisch, wurde ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt. Daraufhin wurde auf vom Amtsgericht Rostock ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

 Unerlaubtes Einlagengeschäft durch die Adcada GmbH

Wie wir bereits berichtet hatten, hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber der Adcada GmbH bereits die Einstellung eines unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet, soweit von dieser Gesellschaft Gelder von Anlegern auf Grundlage von „Verträge über eine Immobilien-Anlage mit einer 100 % besicherten Grundschuld“ angenommen worden ist.

Damit war nämlich nach Auffassung der BaFin ein Einlagengeschäft betrieben worden, ohne dass die Gesellschaft dafür über eine Erlaubnis der BaFin verfügte.

Abwickler für Adcada von der BaFin bestellt

Im Zusammenhang mit dem unerlaubt betriebenen Einlagengeschäft auf Grundlage der Verträge über eine „Immobilien-Anlage mit einer 100 % besicherten Briefgrundschuld“ hat die BaFin zwischenzeitlich auch einen Abwickler bestellt.

 Möglichkeiten für Anleger der Adcada GmbH

Anleger, die der Adcada GmbH Kapital, insbesondere auch für Verträge über ein „Immobilien-Anlage mit einer 100 % besicherten Grundschuld“ zur Verfügung gestellt haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten ihnen zustehen, insbesondere auch im Hinblick auf die Geltendmachung von Forderungen gegenüber dem Abwickler oder in dem Insolvenzverfahren.

Wenn ein endgültiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Adcada GmbH eröffnet würde, können Anleger dann Forderungen in diesem Insolvenzverfahren anmelden. Insoweit kann auch hinsichtlich der Anmeldung von Forderungen kann es auch eine Rolle spielen, ob und inwieweit auch eine Besicherung durch Grundschulden wirksam erfolgt ist.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstütz und berät geschädigte Anleger hinsichtlich der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Anlagen bei der Adcada GmbH, insbesondere Verträge über eine „Immobilien-Anlage mit einer 100 % besicherten Grundschuld“.

Stand: 28.10.2020