Neuer Widerrufsjoker

Durch ein Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 21.09.2018, das auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20.03.2018 Bezug nimmt, kann sich für Darlehensnehmer, insbesondere die Immobiliarkredite oder Autokredite abgeschlossen haben, ein Widerruf des Darlehensvertrages zu erklären. Interessant kann dies insbesondere für Darlehensnehmer sein, die noch Kredite mit schlechten Zinskonditionen haben.

Klausel zur Aufrechnung durch den Kunden unwirksam
Am 20.03.2018 hat der BGH zu einer Klausel, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse enthalten war, wonach der Kunde Forderungen gegen die Sparkasse nur insoweit aufrechnen darf, als seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, entschieden, dass eine derartige Klausel unwirksam ist. Nach Ansicht des BGH führt die angegriffene Klausel zu einer unangemessenen Benachteiligung des Verbrauchers und ist daher unwirksam.

Derartige Klauseln über eingeschränkte Aufrechnungsmöglichkeiten sind in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Banken enthalten.

Der BGH hatte allerdings neben der Feststellung der Unwirksamkeit der Klausel keine Feststellungen dazu getroffen, welchen Auswirkungen die Unwirksamkeit sonst hat.