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Wie wir berichtet hatten, hatte die BaFin mit Verfügung vom 08.05.2018 zum Einen gegenüber der CS Compliance Service GmbH, Düsseldorf, und der JAC GmbH, Düsseldorf, die Einstellung von Tätigkeiten angeordnet, durch die die Gesellschaften in unerlaubte Geschäfte von Internethandelsplattformen einbezogen ist. Die CS Compliance Service GmbH und die JAC GmbH betreiben nach Ansicht der BaFin Backoffice-Leistungen für die Handelsplattform www.weissfinance.com hinsichtlich der Betreuung von Kunden und der Kommunikation mit diesen unter den Namen der Handelsplattform. Nach Mitteilung der BaFin wurde der Antrag der CS Compliance Service GmbH, die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die Verfügung der BaFin anzuordnen, vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main abgelehnt.