Wie wir berichtet hatten, hatte die BaFin mit Verfügung vom 08.05.2018 zum Einen gegenüber der CS Compliance Service GmbH, Düsseldorf, und der JAC GmbH, Düsseldorf, die Einstellung von Tätigkeiten angeordnet, durch die die Gesellschaften in unerlaubte Geschäfte von Internethandelsplattformen einbezogen ist.

Die CS Compliance Service GmbH und die JAC GmbH betreiben nach Ansicht der BaFin Backoffice-Leistungen für die Handelsplattform www.weissfinance.com hinsichtlich der Betreuung von Kunden und der Kommunikation mit diesen unter den Namen der Handelsplattform.

Nach Mitteilung der BaFin wurde der Antrag der CS Compliance Service GmbH, die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die Verfügung der BaFin anzuordnen, vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main abgelehnt.

Auch der Antrag der JAC GmbH, die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die Einstellungsverfügung anzuordnen, wurde vom Verwaltungsgericht Frankfurt abgelehnt, so die BaFin.

Die Bescheide sind bestandskräftig.

Option für Anleger, die www.weissfinance.com Kapital zur Verfügung gestellt haben

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt bereits Anleger, die Gelder für Anlagen bei der Handelsplattform www.weissfinance.com eingezahlt haben. Gegen Verantwortliche der www.weissfinance.com ist auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig.

Soweit von der Internethandelsplattform www.weissfinance.com bzw. deren Verantwortliche bzw. deren Betreibergesellschaft Anlagen angeboten wurden, ohne dass diese über eine Erlaubnis der BaFin verfügten, kann die Möglichkeit bestehen, dass für Anleger ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung begründet wird.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Handelsplattform www.weissfinance.com.

Stand: 12.09.2019