Sachwert-Schmiede GmbH: Bescheid BaFin rechtskräftig

Soweit gegenüber der Sachwert-Schmiede GmbH, Heddesheim, von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeordnet war, ein unerlaubt betriebenes Einlagengeschäfte einzustellen, ist die Verfügung der BaFin bestandskräftig.

Wie wir berichtet hatten, von der Sachwert-Schmiede GmbH der Abschluss von Darlehensverträgen angeboten, in dem sie sich zur unbedingten Rückzahlung des angenommenen Kapitals verpflichtet hatte.

Damit hat die Sachwert-Schmiede GmbH nach Ansicht der BaFin ein Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen.